

















LKW
Lkw über 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Mindestalter 18 Jahre.
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg.
Lkw über 3,5 t ohne obere Gewichtsgrenze. Mindestalter 21 Jahre bzw. 18 Jahre im Rahmen einer entsprechenden Berufsausbildung.
Fahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg.
Bus
Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen. Mindestalter 24 Jahre bzw. 21 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen.
Fahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger über 750 kg.
Zugmaschinen
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h. Mindestalter 16 Jahre.
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h. Mindestalter 16 Jahre.
Förderung durch Bildungsgutschein
BGQ
Berufskraftfahrer
Grundqualifikation
(BKfFQV)
Erwerb der
Schlüsselzahl 95
Für Personen und Güterbeförderung.
MODULE
1 Eco-Training & Assistenzsysteme
2 Sozialvorschriften &
Fahrtenschreiber
3 Gefahrenwahrnehmung
4 Schadensprävention
5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Weiterbildungsplicht für alle gewerblichen Kraftfahrer über 3,5 Tonnen zGM.
Innerhalb von 5 Jahren müssen 5 Module besucht werden.
C
Lastkraftwagen
über 7,5 Tonnen zGM
(Voraussetzung: B)
Ab 21 Jahre
Unter 21 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Anhänger mit zGM bis 750kg
CE
Anhänger
Beinhaltet: C1E, BE
(Voraussetzung: C)
Ab 21 Jahre
Unter 21 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse
C1
Lastkraftwagen
bis 7,5 Tonnen zGM
(Voraussetzung: B)
Ab 18 Jahre
Zulässige Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen.
Anhänger mit zGM bis 750kg
C1E
Anhänger
Beinhaltet: BE
(Voraussetzung: C1)
Ab 18 Jahre
Maximale Fahrzeugkombination Zulässige Gesamtmasse von 12 Tonnen, inkl. Anhänger > 750 KG.
TQ1
Teilqualifikation 1
(Güter befördern)
Mindestalter 21 Jahre
Ausbildungsdauer
6 Monate
TQ3
Teilqualifikation 3
(Personen befördern)
Mindestalter 23 Jahre
Ausbildungsdauer
6 Monate
Zielgruppe & Zugangsvoraussetzungen
Diese Weiterbildung richtet sich an ALG I-, Bürgergeld (ehemals ALG II) – Empfänger sowie an innerbetriebliche Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz).
∙ Berufliche Weiterbildung für Arbeitssuchende und Arbeitslose
∙ Weiterbildung für Arbeitnehmer und Selbstständige
∙ Förderung von Mitarbeitern im Unternehmen
Für die berufliche Ausübung ist kein Berufsabschluss erforderlich.
Die Qualifizierung ist nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein (BGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
WEITERBILDUNG
Weiterbildung in 5 unkomplizierten Seminaren
Regelmäßige Termine | 8-16 Uhr
im BKF-Zentrum
(Je 1 von 5 Modulen)
Seminar inkl. Verpflegung in unserem BKF-Zentrum
BKF-Weiterbildungsmodule
Anerkannte Kenntnisbereiche nach BKrFQG für LKW- und Busfahrer im Überblick
Eco-Training & Assistenzsysteme
- • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
- • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse
Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
- • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
Gefahrenwahrnehmung
- • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften
- • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Schadensprävention
- • Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- • Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
- • Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen
- • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraft- oder Personenverkehrs und der Marktordnung
Sicherheit für Ladung & Fahrgast
- • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- • Anwendung der Sicherheitsvorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
UNSERE TERMINE FÜR DICH!
| Modul 1 | Modul 2 | Modul 3 | Modul 4 | Modul 5 |
|---|---|---|---|---|
| 07.11.2026 | 21.11.2026 | 05.12.2026 | 17.10.2026 | 24.10.2026 |
| 12.12.2026 | 19.12.2026 |
ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
ANSPRECHPARTNER
Holger Lindemann
Geschäftsführer, Fahrschulleiter
Marc Brunken
Fahrlehrer, Ausbilder,
Verkehrsfachwirt, Dozent
Standort & Öffnungszeiten
Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildungszentrum
Lindemann GmbH
WAS KÖNNEN WIR FÜR DICH TUN?
WIR FREUEN UNS AUF EINE NACHRICHT
WIR SIND FÜR DICH DA!
Ansprechpartner:
Holger Lindemann
Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildungszentrum Lindemann GmbH
Hafenstraße 27a
26789 Leer