FÜHRERSCHEIN
LKW / Bus und Zugmaschinen
C
Lastkraftwagen
über 7,5 Tonnen zGM
(Voraussetzung: B)
Ab 21 Jahre
Unter 21 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Anhänger mit zGM bis 750kg
CE
Anhänger
Beinhaltet: C1E, BE
(Voraussetzung: C)
Ab 21 Jahre
Unter 21 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse
D
Große Busse über 16 Sitzplätze
(Voraussetzung: B)
Ab 24 Jahren
Unter 24 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
DE
Anhänger
Beinhaltet: D1E, BE
(Voraussetzung: D)
Ab 24 Jahren
Unter 24 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
L
Landwirtschaftliche
Zugmaschinen
Ab 16 Jahren
Führerscheinklasse B vorausgesetzt. Zulässige Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen + 750 KG Anhänger. 8 Sitzplätze + Fahrer.
T
Große Zugmaschinen
Beinhaltet: AM & L
Ab 16 Jahren
Land und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit mehr als 40 km/h aber nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
C1
Lastkraftwagen
bis 7,5 Tonnen zGM
(Voraussetzung: B)
Ab 18 Jahre
Zulässige Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen.
Anhänger mit zGM bis 750kg
C1E
Anhänger
Beinhaltet: BE
(Voraussetzung: C1)
Ab 18 Jahre
Maximale Fahrzeugkombination Zulässige Gesamtmasse von 12 Tonnen, inkl. Anhänger > 750 KG.
Förderung durch Bildungsgutschein
BGQ
Berufskraftfahrer
Grundqualifikation
(BKfFQV)
Erwerb der
Schlüsselzahl 95
Für Personen und Güterbeförderung.
MODULE
1 Eco-Training & Assistenzsysteme
2 Sozialvorschriften &
Fahrtenschreiber
3 Gefahrenwahrnehmung
4 Schadensprävention
5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Weiterbildungsplicht für alle gewerblichen Kraftfahrer über 3,5 Tonnen zGM.
Innerhalb von 5 Jahren müssen 5 Module besucht werden.
C
Lastkraftwagen
über 7,5 Tonnen zGM
(Voraussetzung: B)
Ab 21 Jahre
Unter 21 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Anhänger mit zGM bis 750kg
CE
Anhänger
Beinhaltet: C1E, BE
(Voraussetzung: C)
Ab 21 Jahre
Unter 21 Jahre Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Anhängern von mehr als 750 kg Gesamtmasse
C1
Lastkraftwagen
bis 7,5 Tonnen zGM
(Voraussetzung: B)
Ab 18 Jahre
Zulässige Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen.
Anhänger mit zGM bis 750kg
C1E
Anhänger
Beinhaltet: BE
(Voraussetzung: C1)
Ab 18 Jahre
Maximale Fahrzeugkombination Zulässige Gesamtmasse von 12 Tonnen, inkl. Anhänger > 750 KG.
TQ1
Teilqualifikation 1
(Güter befördern)
Mindestalter 21 Jahre
Ausbildungsdauer
6 Monate
TQ3
Teilqualifikation 3
(Personen befördern)
Mindestalter 23 Jahre
Ausbildungsdauer
6 Monate
Zielgruppe & Zugangsvoraussetzungen
Diese Weiterbildung richtet sich an ALG I-, Bürgergeld (ehemals ALG II) – Empfänger sowie an innerbetriebliche Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz).
∙ Berufliche Weiterbildung für Arbeitssuchende und Arbeitslose
∙ Weiterbildung für Arbeitnehmer und Selbstständige
∙ Förderung von Mitarbeitern im Unternehmen
Für die berufliche Ausübung ist kein Berufsabschluss erforderlich.
Die Qualifizierung ist nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann mit einem Bildungsgutschein (BGS) durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
WEITERBILDUNG
Weiterbildung in 5 unkomplizierten Seminaren
Regelmäßige Termine | 8-16 Uhr
im BKF-Zentrum
(Je 1 von 5 Modulen)
Seminar inkl. Verpflegung in unserem BKF-Zentrum
- Modul 1
- Modul 2
- Modul 3
- Modul 4
- Modul 5
Eco-Training & Assistenzsysteme
– Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
– Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
– Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse
Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
– Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
– Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
– Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
Gefahrenwahrnehmung
– Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
– Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
– Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
– Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
– Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
– Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
Schadensprävention
– Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
– Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
– Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen
– Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
– Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Sicherheit für Ladung & Fahrgast
– Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
– Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
– Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Für Firmen führen wir die Modulschulung auch gerne bei Ihnen im Haus durch.
UNSERE TERMINE FÜR DICH!
MODUL 1 | MODUL 2 | MODUL 3 | MODUL 4 | MODUL 5 |
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03.08.2024 | 17.08.2024 | 31.08.2024 | 14.09.2024 | 28.09.2024 |
12.10.2024 | 26.10.2024 | 09.11.2024 | 23.11.2024 | 07.12.2024 |
ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
ANSPRECHPARTNER
Holger Lindemann
Geschäftsführer, Fahrschulleiter
Marc Brunken
Fahrlehrer, Ausbilder,
Verkehrsfachwirt, Dozent
Jan Walker
Verwaltung
FILIALEN & ZEITEN
Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildungszentrum
Lindemann GmbH
Lindemann GmbH
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